Im europäischen 15., 16. Jahrhundert wurde »Literatur« – wesentlich ausgehend von Spanien – durch administrative Schriftsetzungen von der Zumutung der Realitätsansprüche (und deren Unannehmlichkeiten respektive Zwängen) ansatzweise entlastet und gewissermaßen zugunsten der neu systematisierten Repräsentationsordnung vom Fakt zu Fiktion verschoben. Verwaltungsschriften und Aktenbestände erschienen zunehmend als allein gültige Bestandsaufnahmen in das ihnen damit eigentümliche Recht gesetzt (ihre Verarbeitungslogik geht in die Körpergedächtnisse über und lässt sie derart adjustiert die Welt erobern). Eine neue Form organisierter Verwaltung entsteht.