Im Jahr 2003 wurde für deutsche Krankenhäuser ein neues Abrechnungssystem eingeführt, das auf Basis von einigen hundert Fallpauschalen sämtliche etwa 17 Millionen stationären Fälle pro Jahr nach einem leistungsorientierten, pauschalierten und international erprobten System abbilden sollte. Ziel war es, die stationären Fälle hinsichtlich Kosten und Erlösen gerechter abzubilden. Das deutsche Diagnosis-Related Groups (DRG)-System konnte in den ersten beiden Jahren nach Einführung die komplexen Abläufe der stationären Hämatologie und Onkologie noch nicht adäquat abbilden. Durch den Ausbau der Diagnosen- und Prozedurenkataloge (Internationale Klassifikation der Krankheiten 10 (ICD-10) und Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS)), die Schaffung neuer sowie die bessere Unterteilung bestehender Fallpauschalen konnte das Fachgebiet deutlich besser dargestellt werden. Weiterhin wesentlich waren die Schaffung von etwa 70 Zusatzentgelten für die Vergütung neuer und teurer Medikamente und Verfahren sowie das Verfahren zur überbrückenden Vergütung von Innovationen bis zur Abbildung im DRG-System (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, sogenanntes NUB-Verfahren). Damit ist die Hämatologie und Onkologie im stationären Bereich bis in Extremkostenfälle gut abgebildet. Rationierungstendenzen konnten in der stationären Behandlung bisher verhindert werden, da sämtliche erforderlichen Maßnahmen und Medikamente im Wesentlichen kostendeckend abgebildet sind.
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