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      Wenn Corona die Praxis schließt

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      A¨sthetische Dermatologie & Kosmetologie
      Springer Medizin

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          Abstract

          Muss der Praxisinhaber in Quarantäne oder erkrankt gar selbst an COVID-19, muss es schnell gehen: Wer erstellt eine Kontaktliste? Wer versorgt die Patienten? Und was ist sonst noch zu regeln? Der Erfahrungsbericht eines Hausarztes zeigt, was in die ärztliche Notfallmappe gehört und warum man die Sorgen der Mitarbeiter ernst nehmen sollte. Ihn selbst hatte es relativ früh während der ersten Corona-Welle erwischt, damit gerechnet hatte er nicht, sagte Dr. Jürgen Herbers. Er mache viel Sport, sei fit und an sich gesund. Deshalb lautete auch sein eindringlicher Rat an alle Ärztinnen und Ärzte bei einem Online-Seminar im Rahmen der diesjährigen practica: "Bereiten Sie sich rechtzeitig auf den Ernstfall vor." Denn selbst, wenn nur eine Quarantäne verhängt werde, greife diese sofort. "Dann können Sie nicht noch einmal kurz in die Praxis und Dinge regeln." Herbers, der in einer hausärztlichen Gemeinschaftspraxis im baden-württembergischen Pleidelsheim praktiziert, hatte das Glück, dass vom restlichen Praxisteam niemand Symptome hatte und die Praxis weiterarbeiten durfte. Da er und sein Praxiskollege eine Vereinbarung haben, dass der jeweils andere drei Wochen Krankheit pro Jahr ohnehin für den Kollegen ausgleicht, verzeichnete er auch keine finanziellen Einbußen. "Zudem war es ohnehin die Zeit, als wegen des Lockdowns wenig in den Praxen los war", berichtete Herbers. "Wir haben noch zwei angestellte Ärzte, die konnten sogar teilweise an den Praxistagen früher Feierabend machen." Das Gesundheitsamt habe lediglich eine Maskenpflicht für alle Mitarbeiter in der Praxis angeordnet. Viel hängt am Gesundheitsamt Generell hänge es sehr stark vom jeweiligen Gesundheitsamt vor Ort ab, ob die Praxis - egal ob Einzel- oder Gemeinschaftspraxis - bei einem positiven COVID-Fall im Team oder einer Quarantäne komplett geschlossen werde oder nicht. Kollegen hätten ihm ganz unterschiedliche Varianten geschildert: "Teilweise wurden Einzelpraxen komplett für zwei Wochen geschlossen, teilweise konnten die Ärztin oder der Arzt im Home-Office Telefondienst oder auch Videosprechstunden anbieten." In letzterem Fall sei es jedoch notwendig, dass man ein Netz von Kollegen habe, zu denen man die Patienten bei Bedarf schicken könne. Werde die Praxis komplett geschlossen, springe in der Regel der Kollege ein, der auch die Urlaubsvertretung übernehme. Aber auch bei den Gemeinschaftspraxen gab es ganz unterschiedliche Vorgehensweisen der Gesundheitsämter: Vom normalen Weiterarbeiten des Praxisteams wie während der Urlaubszeiten, über eine reduzierte Praxistätigkeit mit "gesunden" MFA und Ärzten im Hintergrunddienst bis zur kompletten Praxisschließung für zwei Wochen. "Wenn Sie normalerweise die Praxisvertretung im Urlaubs- und Krankheitsfall in der Gemeinschaftspraxis untereinander auffangen und die Praxis quasi nie schließen, brauchen Sie dann eine externe Praxisvertretung", sagte Herbers. Generell riet er Praxisinhabern, sich auf jeden erdenklichen Fall vorzubereiten. Selbst ein und dasselbe Gesundheitsamt könne unterschiedliche Quarantäneregeln verhängen. Das gehört in die Notfallmappe Wichtig sei, dass der Praxisinhaber beziehungsweise sein Team eine Mappe mit allen wichtigen Kontakten und Checklisten anlege, die am besten auch in einem extra Ordner auf dem Praxisserver hinterlegt werde. Und man sollte sicherstellen, dass man per VPN-Leitung auch von zu Hause auf die Praxissoftware und den Praxisserver zugreifen könne. Dabei seien die im Kasten zusammengefassten Punkte/Fragen zu klären. Wer auch in der Quarantänezeit Video- und Telefonsprechstunde anbiete oder wenn die MFA weiterarbeiten dürfen, sei zudem zu regeln, wie man mit Dauerrezepten und Rezeptbestellungen bei bekannten Patienten verfährt. Laut Herbers könne eine Variante so aussehen, dass man die MFA anweise, Rezepte nur auf telefonische Rücksprache herauszugeben. Der Arzt könnte dann einige Rezepte blanko unterschreiben. Diese sollten aber wie die BTM-Rezepte im Praxistresor aufbewahrt werden. Ärzte sollten sich zudem darauf einstellen, dass sie die Gehälter, wenn die Praxis geschlossen wird, weiterzahlen müssten. "Auch alle anderen regelmäßigen Ausgaben laufen weiter." Aber: Hat der Arzt eine Praxisausfallversicherung abgeschlossen, dann greift diese auch bei einer Quarantäne-Anordnung, berichtete Herbers. Zusätzlich gebe es einen Anspruch auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz, dies laufe über die zuständigen Behörden im jeweiligen Bundesland (www.ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html). "Sie bekommen aber nicht von beiden Geld, wenn die Ausfallversicherung zahlt, gibt es nichts vom Land", stellte er klar. Die Praxisausfallversicherung zahlt dabei nicht, wenn der Arzt in Quarantäne ist, die Praxis aber nicht geschlossen wird, so die Erfahrung Herbers. Ängste der Mitarbeiter ernst nehmen Und noch etwas sei wichtig: "Nehmen Sie die Sorgen und Ängste der Mitarbeiter vor einer Ansteckung ernst." Er selbst hatte nicht damit gerechnet, dass die MFA im Team, selbst als er zwei negative Corona-Abstriche vorweisen konnte, eher darum baten, dass er noch ein paar Tage zu Hause bleibe. "Wir hatten anfangs aber auch nur noch eine FFP-2-Maske für jeden noch aus der Schweinegrippe-Zeit, das war's", so der Hausarzt. Mittlerweile sei das Problem der fehlenden Schutzkleidung ja behoben. "Seit Mitte Oktober sind wir auch selbst COVID-Schwerpunktpraxis." Die Patienten haben seine Erkrankung hingegen sehr positiv aufgenommen. "Sie waren eher besorgt um mich und fürsorglich", berichtete er. Der eigene Krankheitsverlauf Die COVID-Erkrankung hat er übrigens gut überstanden. Allerdings hatte er einige Wochen damit zu tun: Anfang März habe es mit Husten angefangen, da er aber keinen Kontakt zu Risikopatienten gehabt hatte, hatte er da noch nicht an COVID-19 gedacht. Ab dem 22. März seien dann Gliederschmerzen und deutliche Krankheitssymptome hinzugekommen. Am 27. März lag das positive Corona-Testergebnis vor, erst am 8. April das zweite negative Testergebnis. Den Verlust des Geruchssinns hatte er hingegen erst nach fünf Wochen bemerkt, als es ihm eigentlich schon wieder besser ging. "Es hat dann auch noch einmal drei Wochen gedauert, bis ich wieder etwas riechen konnte", so Herbers. Checkliste bei Praxisschließungen Vertretung organisieren: Welcher Kollege kommt in Frage? Wer ruft an? Patienteninfo vorbereiten: Praxisaushang, Anrufbeantworter besprechen (evtl. auch die lokale Presse informieren) Eigene Kontakte erfassen: Laut Herbers sind jene Personen relevant, mit denen man länger als 15 Minuten in Kontakt war. "Das sind schon mal alle Patienten, bei denen Sie die GOP 35100 abgerechnet haben." Ebenfalls informieren: Kreisärzteschaft, umliegende Kollegen, örtliche Apotheker, Pflegeheime, Rettungsstelle, Sozialstation? Organisatorisches: Wie im Urlaub sollte geschaut werden, ob Lieferungen erwartet werden. Was sollte man abbestellen (Laborfahrer, Zeitschriften, ...)? Wer kümmert sich um die Post?

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          Journal
          ästhet dermatol kosmetol
          A¨sthetische Dermatologie & Kosmetologie
          Springer Medizin (Heidelberg )
          1867-481X
          2198-6517
          17 December 2020
          2020
          : 12
          : 6
          : 40-41
          Affiliations
          Springer Medizin, Am Forsthaus Gravenbruch 5, 63263 Neu-Isenburg, Germany
          Article
          1133
          10.1007/s12634-020-1133-1
          7733355
          87a2ae85-f975-42fe-86ed-59bffbc02492
          © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020

          This article is made available via the PMC Open Access Subset for unrestricted research re-use and secondary analysis in any form or by any means with acknowledgement of the original source. These permissions are granted for the duration of the World Health Organization (WHO) declaration of COVID-19 as a global pandemic.

          History
          Categories
          Praxis & Geld
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          © Springer Medizin Verlag GmbH, ein Teil von Springer Nature 2020

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