Der Beitrag beschäftigt sich vor dem Hintergrund der Heterogenität des Alter(n)s mit der Frage, ob allgemeingültige Definitionen von Lebensqualität, angemessenem Lebensabend, menschenwürdigem Alter(n) etc. gefunden und bspw. in einer »Menschenrechtskonvention für Ältere« formuliert werden können oder ob alles eine Frage der Perspektive ist. Hierfür werden Interviews mit Bewohner*innen bayerischer Alten(pflege)heime sowie Gespräche mit Mitarbeiter*innen derselben Heime auf konsensuale Aspekte bezüglich guter Behandlung und Lebensqualität untersucht. Dabei wird eine Lanze dafür gebrochen, älteren Menschen und Heim-Bewohner*innen eine Stimme zu geben, um möglichst viele Lebensqualitäts-, Menschenrechts- und Care-Dimensionen zu berücksichtigen und sie nicht nur als Fürsorge-, sondern auch als Rechtssubjekt wahrzunehmen. Resümierend wird festgehalten, dass zwar auf die Perspektive zurückzuführende Unterschiede festzustellen sind, sich aber dennoch ein Grundkonsens abzeichnet.