Menschenrechte sind Grund- und Schutzrechte für jede und jeden – für Staatsbürger*innen und Nicht-Staatsbürger*innen. In Österreich folgt die Menschenrechtspolitik nicht nur einer außenpolitischen Orientierung, vielmehr dominieren innenpolitische Interessenslagen die Normgebung als auch die Umsetzung universeller Rechte. Das Engagement auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) ist ausgeprägt, auf Ebene der Europäischen Union (EU) ist Österreich weniger aktiv, ist aber kein blockierendes, sondern ein tendenziell bremsendes Mitgliedsland.