Die Kurzzeitpflege (KZP) und ihre Funktion standen bislang nur unzureichend im Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen. Der Beitrag betrachtet die gesetzlich zugeschriebene Bedeutung der KZP und hinterfragt, inwieweit diese Versorgungsform einer sowohl präventiven als auch rehabilitativen Funktion gerecht wird respektive gerecht werden kann. Dazu wird vor dem Hintergrund des bestehenden sozialrechtlichen Rahmens der Fokus auf die quantitative Verfügbarkeit von KZP-Plätzen sowie auf die qualitative und inhaltliche Ausrichtung von Angeboten der KZP gerichtet. Wenngleich es an wissenschaftlicher Evidenz fehlt, lässt die Betrachtung der verschiedenen Organisationsformen der KZP vermuten, dass solitäre KZP-Einrichtungen der wichtigen Weichenstellerfunktion der KZP sowie einer präventiven und rehabilitativen Funktion am ehesten gerecht werden können. Demgegenüber stehen jedoch vielfach betriebswirtschaftliche und strukturelle Herausforderungen. Besonders mit Blick auf einen geriatrisch rehabilitativen Ansatz im Rahmen der KZP sind sozialrechtliche Hürden und in der Folge Versorgungsdefizite anzunehmen. Die Notwendigkeit für weitergehende Reformbemühungen wird bei der Darstellung von Möglichkeiten und Potenzialen zur Stärkung und Weiterentwicklung der KZP deutlich.