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Der Beitrag skizziert, eingebettet in die Fundamentalnormen des Mehr-Ebenen-Systems des Rechts (der Grundrechtskonventionen des Völkerrechts, des unionsbürgerschaftlichen Grundrechtsdenkens im Europarecht, der Verfassungsordnung des GG, der Sozialgesetzbücher und der eigengesetzlichen Strukturen der Länder) Eckpunkte und Bausteine einer Vision einer kommunalen Pflegepolitik, die quartiersbezogen radikal sozialraumorientiert ist und auf einer Differenzierung der Wohnformenlandschaft im Alter beruht. Um die Wohnformen herum wird als Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge eine Lebenswelt der Caring Communitys im Kontext professioneller sozialer Infrastrukturen entwickelt. Im Rahmen der verfassungsrechtlich vorgegebenen föderalen Struktur muss eine Kooperationskultur der Kommunen und der Sozialversicherungen generiert werden, die die Marktentwicklungen steuernd einbindet und das Feld transsektoral stärker gemeinwohlwirtschaftlich ausgestaltet. Die sozialkapitaltheoretisch fassbaren lokalen Sozialräume in der kommunalen Lebenswelt sollen sich als eine genossenschaftsartige Form der inkludierenden Gegenseitigkeitshilfe als „Miteinanderfreiheit“ und „Miteinanderverantwortung“ entfalten.